1.1 Allgemeines
Das JGHV-Prüfungsfach an der lebenden Ente hat, wie die Zuschauerzahlen belegen,
unter Jagdhundeliebhabern einen ähnlich hohen Unterhalts- und Stellenwert wie
für Sportbegeisterte die Fußballspiele oder für Spanier die Stierkämpfe.
"Spielort" ist das Prüfungsgewässer, in dem die hoch trainierten und
eingearbeiteten Jagdhunde ihre Überlegenheit gegenüber flugunfähig gemachten,
unbedarften (Haus-)Enten dokumentieren sollen.
Historisch betrachtet gehört das JGHV-Prüfungsfach in die lange Reihe
überkommener jagdkynologisch-geschichtlicher Tier- und Schaukämpfe, die zucht-
und gebrauchsfestigenden Charakter und tierschützerischen Nutzen bei späteren
Nachsuchen in der Jagdpraxis haben sollen.
Die wildfarbenen, flugunfähig gemachten Hausenten stehen dabei sozusagen als
Stellvertreter für angeschossene Wildenten, die auf Grund jägerischem Versagen
nur krankgeschossenen wurden.
Am Ende des streng geregelten Prüfungsplans steht immer die Tötung des
Prüfungstieres.
Wer hochdekorierte Prüfungshunde hat, kann diese und die Nachzuchten gut
vermarkten, auch wenn die goldenen Zeiten des Jagdhundegeschäfts vorbei sind.
1.2 Begriffsklärung
Jagdintern wird gerne von "lebender
Ente" gesprochen, wenn es um das Ausbildungs- und Prüfungsfach
von Jagdhunden an lebenden, wildfarbenen (Haus-)Enten geht, die vor ihrem
"Gebrauch als Lebendobjekte" künstlich flugunfähig gemacht werden. Diese
willentlich erzeugte Flugunfähigkeit soll ein arttypisches Wegfliegen
ausschließen und damit eine angeschossene, geflügelte Wildente im Jagdalltag
simulieren(= künstliche Krankschüsse oder funktionelle Probenachsuche)!
Der JGHV hat die bisherige Fachbezeichnung "Stöbern im Schilf hinter Ente" in
"Verlorenbringen aus der Deckung"
und/oder "Stöbern mit Ente im
deckungsreichen Gewässer" umbenannt.
Die aus gutem Grund verschleiernden und für Nichtjäger unverständlichen
Bezeichnungen werten selbst Jäger als Etikettenschwindel. Entschlüsselnd stehen
diese Bezeichnungen für "Hetzarbeit an
flugunfähiger Ente", zumal der Abschluss der Hetzarbeit einen
gewollten, aggressiven "Crash-Kurs" beinhaltet, d.h. der Jagdhund muss auf die
Ente zugreifen, da er ansonsten als wildscheu eingestuft wird. Hierbei werden
Enten öfters lebend gegriffen.
Die zur Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden verwendeten Haus- oder
Hochbrutflugenten werden in Insiderkreisen auch
"JGHV-Enten" genannt, weil sie
zur Einarbeitung und Prüfung alleine auf JGHV-Veranstaltungen Verwendung finden.
1.3 Einarbeitung der Junghunde
In seinem Beitrag "Apport!" geht Hans Joachim Steinbach in der "Deutsche
Jagd-Zeitung", Heft 4/2000, auffallend offen auf das nach wie vor übliche
Einmaleins der brutalen Einarbeitung von Jagdhunden an lebenden Enten, verbunden
mit dem absichtlichen Greifenlassen der lebenden Ente, ein. Er schreibt:
"Erst wenn das Bringen aus dem Wasser sitzt, wird der Apportierbock in
tieferes Wasser geworfen, wohin der Hund schwimmen muss. Er muss ihn
vorschriftsmäßig aufnehmen und wie oben beschrieben apportieren.
Hinter der lebenden Ente
Wenn diese Übungen perfekt sitzen kommt es zur Arbeit hinter der lebenden Ente
(siehe Kasten: Hinter der lebenden Ente). In den Teich wird eine lebende Ente
eingesetzt, die fluguntauglich ist (Manschette über die Handschwingen
gestreift). Die Ente wird in tiefes Wasser getrieben, der Hund mit einer
richtungsweisenden Armbewegung unter dem Zuruf: "Such voran, mein Hund!"
hinterhergeschickt. Der Hund soll die Ente greifen und bringen.
Gelingt dieser Versuch nicht, wird die Ente mit der Flinte geschossen. Nun muss
der Hund die geschossene Ente bringen, wobei auf exaktes Bringen und Apportieren
zu achten ist."
1.4 Prüfungsziele und Prüfungsablauf
1.4.1 Prüfungsziel
Prüfungen an künstlich flugunfähig gemachten Enten haben nicht zum Ziel, die
Fähigkeit der Jagdhunde darauf zu testen, ob sie die Schwimmspur einer
"angeschossenen Ente" ausarbeiten können. Ziel ist vielmehr, die Wildschärfe der
Jagdhunde zu prüfen. Dazu Armin Freiherr von Freyberg, Vorsitzender des
Jagdkynologischen Arbeitskreises Bayern, in einem Interview in "Jagd in Bayern",
Heft 12/1999:
"Wir prüfen "hinter" der fluchtüberlegenen Ente in erster Linie, ob ein Hund
wildscheu ist oder nicht, zusätzlich ob dieser Schlüsselreiz den Jagdtrieb
auslöst und ob der Hund diesen Jagdtrieb in zielgerichtete Arbeit umsetzen kann,
um seine gesetzliche Tierschutzaufgabe zu erfüllen."
1.4.2 Prüfungsablauf
Die Prüfung an lebenden Enten nach der festgelegten JGHV-Methode ist eine
gezielt eingeengte und improvisierte Nachsuchensimulation. Nachfolgend der
Auszug aus den JGHV-Prüfungsvorschriften:
Stöbern mit Ente im
deckungsreichen Gewässer
(§ 37 VZPO; § 61 VGPO; § 71 VPSO)
(1) Eine Ente wird in der Deckung ausgesetzt, ohne daß ein Anschuß markiert wird. Diese Vorbereitung darf der Hund nicht eräugen können.
(2) Nach dem Aussetzen führen die Richter den Führer zu einem Punkt in Schrotschußentfernung vom Aussetzort bzw. von der Ente und geben ihm die Richtung an. Hier fordert der Führer seinen Hund zur Nachsuche auf.
(3) Der Hund soll die Ente selbständig suchen und finden. Der Führer darf ihn bei der Arbeit lenken und unterstützen, jedoch mindern ausdauernde Einwirkungen das Prädikat.
(4) Sobald der Hund die Ente aus der Deckung drückt und sichtig verfolgt, ist sie vom Führer oder einer dazu bestimmten und berechtigten Person zu erlegen, wenn das ohne Gefährdung der Sicherheit möglich ist.
(5) Die erlegte Ente muß vom Hund selbständig gebracht werden.
(6) Die Richter sollen die Arbeit eines Hundes beenden, sobald sie sich ein abschließendes Urteil gebildet haben. Das gilt auch dann, wenn die Ente nicht vor dem Hund erlegt wurde.
(7) Ein Hund,
der eine Ente beim erstmaligen Finden nicht selbständig bringt, kann die Prüfung
nicht bestehen. In diesem Fall gilt auch das "Verlorensuchen im deckungsreichen
Gewässer" bzw. das "Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer" als nicht
bestanden.
Eine vom Hund eräugte Ente gilt als gefunden.
(8) Stößt der Hund bei seiner Arbeit zufällig auf eine andere Ente, so ist auch diese Arbeit zu bewerten.
(9) Die
Richter können die Arbeit beenden, wenn sie den Eindruck gewonnen haben, daß der
Hund den Anforderungen nicht genügt.
1.4.3
Umfang des "Entenverbrauchs"
Eine Frage, die jedem jetzt einfällt, ist die, wie groß das Ausmaß des Übens und
Prüfens an lebenden Enten eigentlich ist? Der JGHV jedenfalls liefert dazu keine
genauen Zahlen, auch nicht gegenüber den staatlichen Behörden!
Klar ist indes die Entenverwendungskette:
1. Einarbeitung des Jagdhundes an lebenden Enten ohne Aufsicht an privatem
Weiher;
2. Überwachte Übungen an lebenden Enten an JGHV-Gewässern;
3. Prüfung an lebender Ente;
4. Evtl. Wiederholungsprüfung an lebender Ente.
Jährlich wiederkehrender Übungs- und
Prüfungskreislauf
In jedem Prüfungsjahr, nach Abschluss der Ausbildung, werden insgesamt
mindestens 5.000 Hunde jährlich an lebenden Enten geprüft. Der tatsächliche
"Verbrauch" an Enten ist jedoch weitaus größer, weil erfahrungsgemäß die meisten
Enten zur Einarbeitung der Jagdhunde auf die Prüfungen benötigt werden.
Anlässlich der JGHV-Hauptversammlung am 18.03.1990 in Fulda berichtete
JGHV-Präsident Frucht von Hundeführern, die bis zu 150 Übungsenten pro Hund
verwenden würden.
Realistischerweise muss man davon ausgehen, dass heute noch Jahr für Jahr -trotz
verschärfter Überwachung- schätzungsweise
70.000 lebende Enten jährlich
für die Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden regelrecht "verbraucht" werden.
Gert Bottler zum "Sportführertum" und zum Entenverbrauch in "Jäger", Heft
9/1999, S. 77:
"Wenn ein schlecht veranlagter Hund, ausgebildet von einem Profiführer, erst
nach 30 Übungsenten "hegewaldreif" ist, dann müssen eben 30 Enten sterben. Dabei
ist nicht nur die Zahl, sondern oft auch das "Wie" ein Problem. Und dass dann
diese Töle genauso viele Punkte am Wasser bekommt wie der gut veranlagte Hund,
dessen Führer sich an die rechtlichen Bestimmungen -drei Enten- gehalten hat,
trägt nicht unbedingt dazu bei, dass wir mit unserer Zucht weiterkommen."
Den Ausführungen Gerd Bottlers ist zuzustimmen. Bei der "Entenarbeit" geht es um
das Erlernen eines einfachen Prüfungsablaufes; es ist ein reines Lernfach. Mit
jeder neuen Ente wird das "Entengedächtnis" des Jagdhundes aktiviert und es wird
das dort gespeicherte Entenhetzprogramm abgerufen. Je mehr Wiederholungen an
lebenden Enten, um so besser wird der Jagdhund, unabhängig von seiner
Veranlagung!
JGHV-Update-System
Nach wie vor können an der lebenden Ente erfolgreich geprüfte Hunde in diesem
gleichen Prüfungsfach erneut eine reine Wiederholungsprüfung ablegen.
Statt das bei der ersten bestandenen Prüfung erzielte Prädikat an der lebenden
Ente zu übernehmen, müssen die Hunde z.B. bei Zuchtausleseprüfungen ihre
Leistung an lebenden Enten erneuern. Dies ist aus Tierschutzgründen nicht
hinnehmbar.
1.4.4 Spielzeug und Wegwerfware
Die Gedankenlosigkeit und die Gefühlskälte, mit der viele Jäger die lebenden
Mitgeschöpfe "Enten" zur Jagdhundeausbildung und -prüfung verwenden, lässt nur
den Schluss zu, dass die Tiere als billige "Apportiergegenstände" und
"Spielzeug" für die Jagdhunde gelten. Anscheinend ist sich kaum jemand seiner
Verantwortung auch gegenüber diesen Tieren bewusst, Leiden und Qualen von ihnen
fernzuhalten.
Statt phantasieloser, archaischer Verwendung lebender Tiere bei der Ausbildung
und Prüfung von Jagdhunden sollten die Jäger endlich moderne Alternativmethoden
anwenden. Die überkommenen Übungen und Prüfungen von Jagdhunden an künstlich
flugunfähig gemachten Enten beweisen für deren Jagdtauglichkeit nämlich wenig.
Denn hierbei geht es um geübte Verhaltensweisen an flugunfähigen, unerfahrenen
Hausenten in einem kleinen Prüfungsareal und nicht um Nachsuchen im Jagdalltag.
1.4.5 Schutzmöglichkeiten nicht
gewollt
Durch das Flugunfähigmachen und das Aussetzen der Ente in einem kleinen
Prüfungsareal, das diese durch Wegfliegen nicht mehr verlassen kann, wird die
Ente in eine hilflose und schutzlose Lage gebracht. Damit soll erreicht werden,
dass sich die Ente dem ungehemmten Verfolgungs- und Hetztrieb des Hundes nicht
entziehen kann, sondern erzwungenermaßen stellen muss.
Beschämend ist, dass die Jäger, die die Enten in diese Situation bringen, bei
den Übungen und Prüfungen nicht alle Möglichkeiten ausschöpfen, um z.B. ein
lebendes Greifen und ein damit oft verbundenes Tötwürgen der Enten zu
verhindern. In seinem von DJV und JGHV am 14.07.1988 in Auftrag gegebenen
Gutachten weist Dr. Peter Meile auf die Möglichkeit der Verwendung eines
Gitterzaunes mit Schlupflöchern hin, um den Enten eine sichere
Zufluchtsmöglichkeit zu schaffen, damit die Hunde mit ihnen nicht in Berührung
kommen.