1.1 Allgemeines
Das JGHV-Prüfungsfach an der lebenden Ente hat, wie die Zuschauerzahlen belegen, unter Jagdhundeliebhabern einen ähnlich hohen Unterhalts- und Stellenwert wie für Sportbegeisterte die Fußballspiele oder für Spanier die Stierkämpfe. "Spielort" ist das Prüfungsgewässer, in dem die hoch trainierten und eingearbeiteten Jagdhunde ihre Überlegenheit gegenüber flugunfähig gemachten, unbedarften (Haus-)Enten dokumentieren sollen.
Historisch betrachtet gehört das JGHV-Prüfungsfach in die lange Reihe überkommener  jagdkynologisch-geschichtlicher Tier- und Schaukämpfe, die zucht- und gebrauchsfestigenden Charakter und tierschützerischen Nutzen bei späteren Nachsuchen in der Jagdpraxis haben sollen. 
Die wildfarbenen, flugunfähig gemachten Hausenten stehen dabei sozusagen als Stellvertreter für angeschossene Wildenten, die auf Grund jägerischem Versagen nur krankgeschossenen wurden.
Am Ende des streng geregelten Prüfungsplans steht immer die Tötung des Prüfungstieres.
Wer hochdekorierte Prüfungshunde hat, kann diese und die Nachzuchten gut vermarkten, auch wenn die goldenen Zeiten des Jagdhundegeschäfts vorbei sind.  

1.2 Begriffsklärung
Jagdintern wird gerne von "lebender Ente" gesprochen, wenn es um das Ausbildungs- und Prüfungsfach von Jagdhunden an lebenden, wildfarbenen (Haus-)Enten geht, die vor ihrem "Gebrauch als Lebendobjekte" künstlich flugunfähig gemacht werden. Diese willentlich erzeugte Flugunfähigkeit soll ein arttypisches Wegfliegen ausschließen und damit eine angeschossene, geflügelte Wildente im Jagdalltag simulieren(= künstliche Krankschüsse oder funktionelle Probenachsuche)!

Der JGHV hat die bisherige Fachbezeichnung "Stöbern im Schilf hinter Ente" in "Verlorenbringen aus der Deckung" und/oder "Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer" umbenannt.
Die aus gutem Grund verschleiernden und für Nichtjäger unverständlichen Bezeichnungen werten selbst Jäger als Etikettenschwindel. Entschlüsselnd stehen diese Bezeichnungen für "Hetzarbeit an flugunfähiger Ente", zumal der Abschluss der Hetzarbeit einen gewollten, aggressiven "Crash-Kurs" beinhaltet, d.h. der Jagdhund muss auf die Ente zugreifen, da er ansonsten als wildscheu eingestuft wird. Hierbei werden Enten öfters lebend gegriffen.

Die zur Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden verwendeten Haus- oder Hochbrutflugenten werden in Insiderkreisen auch "JGHV-Enten" genannt, weil sie zur Einarbeitung und Prüfung alleine auf JGHV-Veranstaltungen Verwendung finden.

1.3 Einarbeitung der Junghunde
In seinem Beitrag "Apport!" geht Hans Joachim Steinbach in der "Deutsche Jagd-Zeitung", Heft 4/2000, auffallend offen auf das nach wie vor übliche Einmaleins der brutalen Einarbeitung von Jagdhunden an lebenden Enten, verbunden mit dem absichtlichen Greifenlassen der lebenden Ente, ein. Er schreibt:
"Erst wenn das Bringen aus dem Wasser sitzt, wird der Apportierbock in tieferes Wasser geworfen, wohin der Hund schwimmen muss. Er muss ihn vorschriftsmäßig aufnehmen und wie oben beschrieben apportieren.

Hinter der lebenden Ente
Wenn diese Übungen perfekt sitzen kommt es zur Arbeit hinter der lebenden Ente (siehe Kasten: Hinter der lebenden Ente). In den Teich wird eine lebende Ente eingesetzt, die fluguntauglich ist (Manschette über die Handschwingen gestreift). Die Ente wird in tiefes Wasser getrieben, der Hund mit einer richtungsweisenden Armbewegung unter dem Zuruf: "Such voran, mein Hund!" hinterhergeschickt. Der Hund soll die Ente greifen und bringen.
Gelingt dieser Versuch nicht, wird die Ente mit der Flinte geschossen. Nun muss der Hund die geschossene Ente bringen, wobei auf exaktes Bringen und Apportieren zu achten ist."

1.4 Prüfungsziele und Prüfungsablauf

1.4.1 Prüfungsziel
Prüfungen an künstlich flugunfähig gemachten Enten haben nicht zum Ziel, die Fähigkeit der Jagdhunde darauf zu testen, ob sie die Schwimmspur einer "angeschossenen Ente" ausarbeiten können. Ziel ist vielmehr, die Wildschärfe der Jagdhunde zu prüfen. Dazu Armin Freiherr von Freyberg, Vorsitzender des Jagdkynologischen Arbeitskreises Bayern, in einem Interview in "Jagd in Bayern", Heft 12/1999:
"Wir prüfen "hinter" der fluchtüberlegenen Ente in erster Linie, ob ein Hund wildscheu ist oder nicht, zusätzlich ob dieser Schlüsselreiz den Jagdtrieb auslöst und ob der Hund diesen Jagdtrieb in zielgerichtete Arbeit umsetzen kann, um seine gesetzliche Tierschutzaufgabe zu erfüllen."

1.4.2 Prüfungsablauf
Die Prüfung an lebenden Enten nach der festgelegten JGHV-Methode ist eine gezielt eingeengte und improvisierte Nachsuchensimulation.  Nachfolgend der Auszug aus den JGHV-Prüfungsvorschriften:

Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer
(§ 37 VZPO; § 61 VGPO; § 71 VPSO)

(1) Eine Ente wird in der Deckung ausgesetzt, ohne daß ein Anschuß markiert wird. Diese Vorbereitung darf der Hund nicht eräugen können.

(2) Nach dem Aussetzen führen die Richter den Führer zu einem Punkt in Schrotschußentfernung vom Aussetzort bzw. von der Ente und geben ihm die Richtung an. Hier fordert der Führer seinen Hund zur Nachsuche auf.

(3) Der Hund soll die Ente selbständig suchen und finden. Der Führer darf ihn bei der Arbeit lenken und unterstützen, jedoch mindern ausdauernde Einwirkungen das Prädikat.

(4) Sobald der Hund die Ente aus der Deckung drückt und sichtig verfolgt, ist sie vom Führer oder einer dazu bestimmten und berechtigten Person zu erlegen, wenn das ohne Gefährdung der Sicherheit möglich ist.

(5) Die erlegte Ente muß vom Hund selbständig gebracht werden.

(6) Die Richter sollen die Arbeit eines Hundes beenden, sobald sie sich ein abschließendes Urteil gebildet haben. Das gilt auch dann, wenn die Ente nicht vor dem Hund erlegt wurde.

(7) Ein Hund, der eine Ente beim erstmaligen Finden nicht selbständig bringt, kann die Prüfung nicht bestehen. In diesem Fall gilt auch das "Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer" bzw. das "Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer" als nicht bestanden.
Eine vom Hund eräugte Ente gilt als gefunden.

(8) Stößt der Hund bei seiner Arbeit zufällig auf eine andere Ente, so ist auch diese Arbeit zu bewerten.

(9) Die Richter können die Arbeit beenden, wenn sie den Eindruck gewonnen haben, daß der Hund den Anforderungen nicht genügt.

1.4.3 Umfang des "Entenverbrauchs"
Eine Frage, die jedem jetzt einfällt, ist die, wie groß das Ausmaß des Übens und Prüfens an lebenden Enten eigentlich ist? Der JGHV jedenfalls liefert dazu keine genauen Zahlen, auch nicht gegenüber den staatlichen Behörden!
Klar ist indes die Entenverwendungskette:
1. Einarbeitung  des Jagdhundes an lebenden Enten ohne Aufsicht an privatem Weiher;
2. Überwachte Übungen an lebenden Enten an JGHV-Gewässern;
3. Prüfung an lebender Ente;
4. Evtl. Wiederholungsprüfung an lebender Ente.

Jährlich wiederkehrender Übungs- und Prüfungskreislauf
In jedem Prüfungsjahr, nach Abschluss der Ausbildung, werden insgesamt mindestens 5.000 Hunde jährlich an lebenden Enten geprüft. Der tatsächliche "Verbrauch" an Enten ist jedoch weitaus größer, weil erfahrungsgemäß die meisten Enten zur Einarbeitung der Jagdhunde auf die Prüfungen benötigt werden.
Anlässlich der JGHV-Hauptversammlung am 18.03.1990 in Fulda berichtete JGHV-Präsident Frucht von Hundeführern, die bis zu 150 Übungsenten pro Hund verwenden würden.

Realistischerweise muss man davon ausgehen, dass heute noch Jahr für Jahr -trotz verschärfter Überwachung- schätzungsweise 70.000 lebende Enten jährlich für die Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden regelrecht "verbraucht" werden.

Gert Bottler zum "Sportführertum" und zum Entenverbrauch in "Jäger", Heft 9/1999, S. 77:
"Wenn ein schlecht veranlagter Hund, ausgebildet von einem Profiführer, erst nach 30 Übungsenten "hegewaldreif" ist, dann müssen eben 30 Enten sterben. Dabei ist nicht nur die Zahl, sondern oft auch das "Wie" ein Problem. Und dass dann diese Töle genauso viele Punkte am Wasser bekommt wie der gut veranlagte Hund, dessen Führer sich an die rechtlichen Bestimmungen -drei Enten- gehalten hat, trägt nicht unbedingt dazu bei, dass wir mit unserer Zucht weiterkommen."
Den Ausführungen Gerd Bottlers ist zuzustimmen. Bei der "Entenarbeit" geht es um das Erlernen eines einfachen Prüfungsablaufes; es ist ein reines Lernfach. Mit jeder neuen Ente wird das "Entengedächtnis" des Jagdhundes aktiviert und es wird das dort gespeicherte Entenhetzprogramm abgerufen. Je mehr Wiederholungen an lebenden Enten, um so besser wird der Jagdhund, unabhängig von seiner Veranlagung!

JGHV-Update-System
Nach wie vor können an der lebenden Ente erfolgreich geprüfte Hunde in diesem gleichen Prüfungsfach erneut eine reine Wiederholungsprüfung ablegen. Statt das bei der ersten bestandenen Prüfung erzielte Prädikat an der lebenden Ente zu übernehmen, müssen die Hunde z.B. bei Zuchtausleseprüfungen ihre Leistung an lebenden Enten erneuern. Dies ist aus Tierschutzgründen nicht hinnehmbar.

1.4.4 Spielzeug und Wegwerfware
Die Gedankenlosigkeit und die Gefühlskälte, mit der viele Jäger die lebenden Mitgeschöpfe "Enten" zur Jagdhundeausbildung und -prüfung verwenden, lässt nur den Schluss zu, dass die Tiere als billige "Apportiergegenstände" und "Spielzeug" für die Jagdhunde gelten. Anscheinend ist sich kaum jemand seiner Verantwortung auch gegenüber diesen Tieren bewusst, Leiden und Qualen von ihnen fernzuhalten.

Statt phantasieloser, archaischer Verwendung lebender Tiere bei der Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden sollten die Jäger endlich moderne Alternativmethoden anwenden. Die überkommenen Übungen und Prüfungen von Jagdhunden an künstlich flugunfähig gemachten Enten beweisen für deren Jagdtauglichkeit nämlich wenig. Denn hierbei geht es um geübte Verhaltensweisen an flugunfähigen, unerfahrenen Hausenten in einem kleinen Prüfungsareal und nicht um Nachsuchen im Jagdalltag.

1.4.5 Schutzmöglichkeiten nicht gewollt
Durch das Flugunfähigmachen und das Aussetzen der Ente in einem kleinen Prüfungsareal, das diese durch Wegfliegen nicht mehr verlassen kann, wird die Ente in eine hilflose und schutzlose Lage gebracht. Damit soll erreicht werden, dass sich die Ente dem ungehemmten Verfolgungs- und Hetztrieb des Hundes nicht entziehen kann, sondern erzwungenermaßen stellen muss.
Beschämend ist, dass die Jäger, die die Enten in diese Situation bringen, bei den Übungen und Prüfungen nicht alle Möglichkeiten ausschöpfen, um z.B. ein lebendes Greifen und ein damit oft verbundenes Tötwürgen der Enten zu verhindern. In seinem von DJV und JGHV am 14.07.1988 in Auftrag gegebenen Gutachten weist Dr. Peter Meile auf die Möglichkeit der Verwendung eines Gitterzaunes mit Schlupflöchern hin, um den Enten eine sichere Zufluchtsmöglichkeit zu schaffen, damit die Hunde mit ihnen nicht in Berührung kommen.

 

 

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