7. Alternativmethoden
Immer noch glauben viele Nichtjäger, dass ein Verbot der "lebende Ente" zu einem
völligen Wegfall der Ausbildungs- und Prüfungsmöglichkeiten der Jagdhunde für
die Wasserwildjagd führen und deren Jagdtauglichkeit gravierend beeinträchtigen
würde. Diese vor allem durch Äußerungen von JGHV-Vertretern genährten
Schlussfolgerungen/Hypothesen sind falsch. Ein Verbot des "konventionellen
JGHV-Prüfungsfachs an der lebenden Ente" würde lediglich zu einem reduzierten
Prüfungsverfahren "Wasser" führen; Qualität von Ausbildung und Prüfung blieben
auf annähernd gleich hohem Niveau. Einschlägige Erfahrungen im In- und Ausland
können als Beleg dafür gewertet werden.
7.1 JGHV-Fächergruppe "Wasser"
Wir möchten ausdrücklich anführen, dass der JGHV –auch bei völligem Verbot der
Prüfung von Jagdhunden an künstlich flugunfähig gemachten Enten, eine Reihe von
anderen Wasserprüfungsfächern hat. So enthält die JGHV-Prüfungsfachgruppe Wasser
bei der Verbands-Gebrauchsprüfung z.B. folgende Fächer:
1. Stöbern ohne Ente im deckungsreichen Gewässer
2. Verlorensuche ohne Enten im deckungsreichen Gewässer
3. Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer
4. Bringen einer toten Ente.
7.2
Hervorragende Alternativen
Seit Bestehen des JGHV-Prüfungsfaches an der "lebenden Ente" war diese Methode
nie alternativlos. So gab und gibt es eine Reihe jagdpraktisch hervorragender
Alternativen (treffender als Ersatzmethoden zu bezeichnen), bei denen die
"Lebendobjekte" durch tote Enten ersetzt werden. Welche Alternativen es konkret
gibt, wollen wir hier aufzeigen:
7.2.1. JGHV-Alternativmethoden
Kaum bekannt ist, dass der JGHV seine Jagdhunde bereits seit Jahren schon nach
eigenen Alternativmethoden prüfte, indes sich aber vehement gegen ein Verbot der
lebenden Ente wehrt.
Die JGHV-Alternativmethoden werden verschleiernd als „Notlösungen“ bezeichnet.
JGHV-Notlösung
Wurde am 20.03.1994 in Künzell beschlossen. Prüfungen können hiernach ohne
Verwendung lebender Enten absolviert werden, erhalten jedoch den Zusatz „o.l.E.“
(= ohne lebende Ente bestanden).
VBRE-Modell des DK-Verbandes
Am 01.09.1994 hat der Deutsch-Kurzhaar-Verband e.V. (Mitgliedsverband des JGHV)
beschlossen, Prüfungen auch ohne Verwendung lebender Enten anzuerkennen. Als
davon unabhängiger Nachweis der Brauchbarkeit von Jagdhunden für die
Wasserwildjagd wurde die Ergänzungsprüfung „Verlorenbringerarbeit hinter der
Ente“ geschaffen. Dieser Nachweis darf nur während der normalen Jagdausübung
erbracht werden und nur erst dann, wenn der Jagdhund bereits eine Prüfung mit
Wasserarbeit ohne lebende Enten absolviert hat. Der DK-Verband nutzt dabei die
Informationsquelle "tatsächliche Jagdleistung" im Jagdbetrieb.
Interimslösung Wasser
Der Kurzhaarklub Artland/Emsland konzipierte 1994, vorgeblich in der
Übergangszeit bis zur Aufhebung der Verbote der Arbeit hinter lebenden Enten,
eine „Interimslösung Wasser“. Jagdhunde werden hierbei im Rahmen tatsächlich
anfallender Nachsuchen nach Entenjagden auf ihre Tauglichkeit hin bewertet. Auch
diese Jagdhunde sind vorher bereits ohne lebende Enten ausgebildet worden.
7.2.2 Gesetzliche Brauchbarkeitsprüfungen
Die gesetzlichen Brauchbarkeitsprüfungen kommen seit ihrem Bestehen im Jahre
1934(also in der NS-Zeit, in der Tierschutz noch nicht besonders ausgeprägt
war), ohne Verwendung lebender Enten aus. Der Gesetzgeber hat damit den Vorrang
der Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden an toten Tieren deutlich gemacht. Die
so ausgebildeten und geprüften Jagdhunde haben sich später bei Nachsuchen im
Jagdbetrieb bewährt.
Grundlagen der gesetzlichen Brauchbarkeitsprüfungen sind zumeist praktische,
jagdnahe Übungseinheiten außerhalb des Jagdbetriebes im Rahmen von
Hundeführerlehrgängen. Nach Beendigung der Übungseinheiten wird zumeist die
Brauchbarkeitsprüfung absolviert. Erst nach Bestehen der gesetzlichen
Brauchbarkeitsprüfung dürfen die Hundeführer ihren Jagdhund im Real-Jagdbetrieb
zu den Aufgaben verwenden, für die brauchbare Jagdhunde vorgeschrieben sind. Bei
dieser Einarbeitung im Jagdbetrieb müssen die Hundeführer selbstverständlich
darauf achten, dass z.B. Nachsuchen dem Leistungsstand des Hundes angepasst
sind, um die tierschutzrelevanten Risiken und Belastungen für die
nachzusuchenden Tiere so gering wie möglich zu halten. Unter Umständen ist ein
erfahrener Jagdhund bereit zu halten.
7.2.3 Staatliche Alternativmodelle
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen konzipierte am 09.12.1991 in einer
Arbeitsgruppe (mit jagdkynologischen Fachleuten des Landesjagdverbandes
zusammen) eine NRW-Alternativmethode und verbot danach die Prüfung an lebenden
Enten. Die zweistufige NRW-Alternativmethode wurde leider faktisch durch das
Urteil des OVG Münster vom 30.07.1998 ausgehebelt. Damit kann der JGHV in NRW
seine Hunde –leider- wieder an lebenden Enten prüfen.
7.2.4 Ausland
Z.B. in den Niederlanden oder in der Schweiz ist die Ausbildung und Prüfung von
Jagdhunden an lebenden Enten seit vielen Jahren verboten, obwohl auch hier
Entenjagden nach wie vor stattfinden.
In den
Niederlanden werden die Jagdhunde z.B. an künstlichen Wasser-Land-Schleppen (mit
toten Enten gelegt) sowie an Stöberarbeiten an im dichten Schilf ausgelegten
bzw. ausgeworfen toten Enten ausgebildet. Diese Verfahren ohne lebende Enten
haben sich bewährt.
Am 15.10.1999 eröffnete der Obersteirische Jagdgebrauchshundeklub in
Schörgendorf, in der Nähe von Bruck/Mur, eine neuzeitliche
Jagdgebrauchshunde-Ausbildungsstätte. Auf so manche überkommene
Ausbildungspraktik wurde dabei bewusst verzichtet. So werden keine gezüchteten
Enten eingesetzt und bei der Bauarbeit setzt man einen Schwerpunkt auf das
Ziehen des erlegten Fuchses aus dem Bau. Selbst rüde Umgangsformen der
Hundeführer mit dem Hund werden hier nicht geduldet.
7.3 Versuchsreihen und Evaluation
abgelehnt
Die gebetsmühlenhaft vorgetragene Behauptung von JGHV und DJV, die "lebende
Ente" sei für die Brauchbarkeit von Jagdhunden unverzichtbar, entbehrt jeder
Begründung. Man setzt bei den Jagdverbänden anscheinend darauf, dass durch
ständige Wiederholung die nicht bewiesene Behauptung allmählich zur anerkannten
Wahrheit avanciert und keines Beweises mehr bedarf.
Logisch wäre es eigentlich, wenn JGHV und DJV mehrjährige Versuchsreihen mit
entsprechenden Jagdhundewürfen starten würden, um zu klären, ob das "reduzierte
Prüfungsverfahren ohne lebende Ente" dem "konventionellen JGHV-Verfahren mit
lebender Ente" ebenbürtig ist. In "fairem, wissenschaftlich begleitetem
Wettstreit" könnten sich die unterschiedlich ausgebildeten Nachzuchten einer
Hündin miteinander messen und die Qualität unterschiedlicher Ausbildungsmethoden
dokumentieren.
Eine solche externe Evaluation, also die Überprüfung der JGHV-Methode durch
JGHV- und DJV-unabhängige Experten, ist leider nicht in Sicht.
7.4 Wissenschaftliche Untersuchungen über Stress und Leiden der Enten
fehlen
Bisher wurde noch nicht untersucht, welchem Stress und welchem Leiden die Enten
ausgesetzt sind. Ethologen könnten anhand von kontinuierlichen
Videoaufzeichnungen mehrerer Prüfungen die Verhaltensreaktionen der Enten
bewerten, Tiermediziner und Biologen den Stress und die Leiden der Enten anhand
von mittels Transmitter festgestellter Herzschlagraten und chemischer
Stressreaktionen (Hypophysen-Nebennierenrinden-Aktivität, Katecholamin
erzeugende Enzyme, Corticosteron- und Testosteron-Ausschüttung) belegen.
Die Stresshormone führen nicht nur zu körperlichen Belastungen, sondern auch zu
ethologischen Stressreaktionen, indem sie das Fluchtverhalten beeinflussen
(Einengung der Aufmerksamkeit und der Entscheidungsgeschwindigkeit, die
Fehlerhäufigkeit wird gesteigert und das Erinnerungsvermögen beeinträchtigt).
7.5 Ersatzmethoden stärker staatlich fördern
Bundes- und Landesgesetzgeber sollten die Entwicklung und Anwendung von
alternativen Prüfungsverfahren deutlich stärker fördern, als das bisher der Fall
ist. Hierzu gehört, gesetzliche Brauchbarkeitsprüfungen für die Jäger noch
attraktiver zu machen und dabei auch Jagdhunde ohne vom JGHV anerkannte
Zuchtpapiere zuzulassen.
Behördlicherseits sollten Prüfungsfächer an künstlich flugunfähig gemachten
Enten nicht zum Nachweis der gesetzlichen Brauchbarkeit akzeptiert werden.