
7.) Jägerstimmen
In einem Leserbrief "Katzenmord ist Wirklichkeit" schreibt Adam W. in Deutsche
Jagd-Zeitung, Ausgabe 12/1987, S. 66:
"Wenn Sie schreiben, dass Sie nicht beurteilen können ob sich Prüfungen
dieser Art rund 1000 mal im Jahr "ereignen", dann zeigt das schon, dass Sie mit
dieser Angelegenheit sehr schlecht vertraut sind. Der Katzenmord findet in der
beschriebenen Art tatsächlich statt.
Wie Sie weiter mitteilen, haben Überprüfungen der
Schärfe ihren guten Grund. Aber aber: das können Sie doch nur jemandem erzählen,
der von Jagd und Hund absolut nichts versteht und dass Sie das selber glauben,
kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Welches Wild soll denn der
"Vierbeiner" abtun? Soll er etwa den laufkranken Hasen, den geflügelten Fasan
oder das Huhn ebenso beuteln wie die Katze? Das Verhalten eines guten Hundes am
Nutzwild ist ein ganz anderes als am Raubwild oder Raubzeug. Und darauf hat der
erbrachte Härtenachweis absolut keinen Einfluss. Alle meine Hunde haben mir,
trotz Härtenachweis, krankes Wild lebend gebracht. Ich stelle fest: Der
Härtenachweis ist eine höchst überflüssige und sinnlose Angelegenheit und sagt
über die Güte eines Jagdhundes nichts aus. Das ist eine verstaubte
Angelegenheit, die schon lange in die Mottenkiste gehört. Sie bringt die
Jägerschaft in einen nicht wieder gut zu machenden Verruf. ...
Fünfundzwanzig Jahre habe ich ein Revier bejagt. Davon 15 Jahre als Pächter. An
ungezählten Gesellschaftsjagden und vielen Hundeprüfungen habe ich teilgenommen.
Es ist nicht ein einziges mal vorgekommen, dass ein Hund die Gelegenheit gehabt
hätte den Nachweis der Schärfe an einer Katze zu erbringen."
Prof. Dr. Dr. Klaus Sojka in "Öko-Ethik", Echo Verlag, 1.
Aufl. 1987, S. 93 - 94:
"Der Bund gegen den Missbrauch der Tiere e.V. erstattete eine Strafanzeige
gegen Jäger, die Jagdhunde an lebenden Katzen ausbildeten. Die Katzen kamen
dabei nach zum Teil grässlichen Todeskämpfen um; aber auch die Hunde erlitten
erhebliche Verletzungen. Hierüber brachte eine große Illustrierte einen
beeindruckenden Bild- und Wortbericht. Jägerfunktionäre und von ihnen
beeinflusste Redakteure stimmten daraufhin einen Choral der Empörung an mit der
Behauptung, alles sei gestellt worden. Von der unbestreitbaren Tatsache, dass in
Wirklichkeit bei der Hundedressur und bei der Jagdausübung alles haargenau so
abläuft, wurde mit allen Mitteln abzulenken versucht. Die Reporter wussten noch
nicht einmal alles. So wird -vor allem jungen- Hunden bisweilen die Scheu vor
Katzen genommen, indem man kurzerhand den todgeweihten Muschis die Krallen
abkneift oder die Pfoten mit Pflaster verbindet, bevor sie den Hunden überlassen
werden."
Großes Aufsehen innerhalb und außerhalb der Jägerschaft
erregte das Verhalten des evangelischen Pfarrers Karl Martin B., der gemeinsam
mit dem Jagdberechtigten Alfred W. eine Katze durch einen Hund zu Tode hetzte.
Dazu die Hessisch-Niedersächsische Allgemeine in ihrer Ausgabe vom 30.06. 1988:
"Die schlimme Geschichte war durch einen "stern"-Bericht publik geworden.
Zwei Reporter hatten per Fachblatt-Inserat einen raubzeugscharfen Jagdhund
gesucht und waren dadurch an den jagenden Pfarrer im Edergau geraten. Dieser
bildete seit langem junge Hunde aus, um sie dann zu verkaufen. Im Frühjahr '87
kam es dann im Gießener Raum zur Hunde-Vorführung. Dabei entstanden schreckliche
Bilder. Man sah, wie eine schreiende, um ihr Leben kämpfende Katze von einem
Jagdhund gepackt und schließlich totgebissen wurde.
...
Es gab keine öffentliche Hauptverhandlung. Diese unterblieb, nachdem die beiden
Angeklagten, die die Tat zunächst lauthals bestritten hatten, schließlich den
Schuldvorwurf akzeptierten. Daraufhin blieb Karl Martin B. und seinem
Jagdbekannten der Gang vor den Kadi erspart. Der Richter erledigte den ganzen
Fall, der bundesweites Interesse gefunden hatte, per Strafbefehl. Seit dem 11.
Juni ist das Urteil rechtskräftig."