
3.) Zahlenmäßige Dimensionen
Die quantitative Dimension des Abwürgenlassens von Tieren durch Jagdhunde ist schwer zu überblicken. Sicher nicht umsonst erfolgt dazu von Jägerseite eine absurde Geheimniskrämerei.
Vorrangig betroffene Tierart ist die Hauskatze, von Jägern als Raubzeug rigoros verfolgt. Raubzeug darf nur im Rahmen des Jagdschutzes getötet werden. Tötungsvoraussetzung ist, dass Katzen wildernd oder streunend(= je nach Bundesland mehr als 200 - 500m vom nächsten Haus entfernt) angetroffen werden. Nach Mitteilung des DJV werden jährlich ca. 250.000 - 300.000 Katzen in deutschen Jagdrevieren getötet (DJV-Nachrichten, Heft 3/85); heute sicher um die 400.000 Tötungen. Davon eine ganze Reihe durch Jagdhunde. Daneben finden "Tötungsprüfungen", also JGHV-Härtenachweise, in einem Umfang von jährlich ca. 1.500 Tötungen statt.
Insgesamt gesehen werden also jährlich alleine Abertausende von Katzen von Jagdhunden qualvoll totgebissen. Daneben eine Reihe anderer Tiere, wie Füchse, Marder pp.