7.)  Jägerstimmen

In einem Leserbrief "Katzenmord ist Wirklichkeit" schreibt Adam W. in Deutsche Jagd-Zeitung, Ausgabe 12/1987, S. 66:
"Wenn Sie schreiben, dass Sie nicht beurteilen können ob sich Prüfungen dieser Art rund 1000 mal im Jahr "ereignen", dann zeigt das schon, dass Sie mit dieser Angelegenheit sehr schlecht vertraut sind. Der Katzenmord findet in der beschriebenen Art tatsächlich statt.

Wie Sie weiter mitteilen, haben Überprüfungen der Schärfe ihren guten Grund. Aber aber: das können Sie doch nur jemandem erzählen, der von Jagd und Hund absolut nichts versteht und dass Sie das selber glauben, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Welches Wild soll denn der "Vierbeiner" abtun? Soll er etwa den laufkranken Hasen, den geflügelten Fasan oder das Huhn ebenso beuteln wie die Katze? Das Verhalten eines guten Hundes am Nutzwild ist ein ganz anderes als am Raubwild oder Raubzeug. Und darauf hat der erbrachte Härtenachweis absolut keinen Einfluss. Alle meine Hunde haben mir, trotz Härtenachweis, krankes Wild lebend gebracht. Ich stelle fest: Der Härtenachweis ist eine höchst überflüssige und sinnlose Angelegenheit und sagt über die Güte eines Jagdhundes nichts aus. Das ist eine verstaubte Angelegenheit, die schon lange in die Mottenkiste gehört. Sie bringt die Jägerschaft in einen nicht wieder gut zu machenden Verruf. ...
Fünfundzwanzig Jahre habe ich ein Revier bejagt. Davon 15 Jahre als Pächter. An ungezählten Gesellschaftsjagden und vielen Hundeprüfungen habe ich teilgenommen. Es ist nicht ein einziges mal vorgekommen, dass ein Hund die Gelegenheit gehabt hätte den Nachweis der Schärfe an einer Katze zu erbringen."

Prof. Dr. Dr. Klaus Sojka in "Öko-Ethik", Echo Verlag, 1. Aufl. 1987, S. 93 - 94:
"Der Bund gegen den Missbrauch der Tiere e.V. erstattete eine Strafanzeige gegen Jäger, die Jagdhunde an lebenden Katzen ausbildeten. Die Katzen kamen dabei nach zum Teil grässlichen Todeskämpfen um; aber auch die Hunde erlitten erhebliche Verletzungen. Hierüber brachte eine große Illustrierte einen beeindruckenden Bild- und Wortbericht. Jägerfunktionäre und von ihnen beeinflusste Redakteure stimmten daraufhin einen Choral der Empörung an mit der Behauptung, alles sei gestellt worden. Von der unbestreitbaren Tatsache, dass in Wirklichkeit bei der Hundedressur und bei der Jagdausübung alles haargenau so abläuft, wurde mit allen Mitteln abzulenken versucht. Die Reporter wussten noch nicht einmal alles. So wird -vor allem jungen- Hunden bisweilen die Scheu vor Katzen genommen, indem man kurzerhand den todgeweihten Muschis die Krallen abkneift oder die Pfoten mit Pflaster verbindet, bevor sie den Hunden überlassen werden."

Großes Aufsehen innerhalb und außerhalb der Jägerschaft erregte das Verhalten des evangelischen Pfarrers Karl Martin B., der gemeinsam mit dem Jagdberechtigten Alfred W. eine Katze durch einen Hund zu Tode hetzte. Dazu die Hessisch-Niedersächsische Allgemeine in ihrer Ausgabe vom 30.06. 1988:
"Die schlimme Geschichte war durch einen "stern"-Bericht publik geworden. Zwei Reporter hatten per Fachblatt-Inserat einen raubzeugscharfen Jagdhund gesucht und waren dadurch an den jagenden Pfarrer im Edergau geraten. Dieser bildete seit langem junge Hunde aus, um sie dann zu verkaufen. Im Frühjahr '87 kam es dann im Gießener Raum zur Hunde-Vorführung. Dabei entstanden schreckliche Bilder. Man sah, wie eine schreiende, um ihr Leben kämpfende Katze von einem Jagdhund gepackt und schließlich totgebissen wurde.
...
Es gab keine öffentliche Hauptverhandlung. Diese unterblieb, nachdem die beiden Angeklagten, die die Tat zunächst lauthals bestritten hatten, schließlich den Schuldvorwurf akzeptierten. Daraufhin blieb Karl Martin B. und seinem Jagdbekannten der Gang vor den Kadi erspart. Der Richter erledigte den ganzen Fall, der bundesweites Interesse gefunden hatte, per Strafbefehl. Seit dem 11. Juni ist das Urteil rechtskräftig."

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