6. Sonstiges
6.1 Übungen und Prüfungen
Geheimsache
Wer sich als Nicht-Jäger, Tierschützer oder gar als Journalist selbst ein Bild
zu diesem Thema machen will, erfährt schnell die ablehnende Haltung der Jäger.
Zuschauer oder Medien werden von den Jägern zu den Übungen und Prüfungen von
Jagdhunden an lebenden Enten natürlich nicht zugelassen!
Auch die entsprechenden Termine werden gegenüber Außenstehenden geheimgehalten
-nicht nur wegen militanter Tierschützer, wie gerne behauptet wird!
Insider sind dagegen gern gesehene Gäste.
6.2 Jagdkultur der Tierquälerei
Eigentlich gilt Tierschutz jederzeit und für jedes Tier. Ungleichbehandlung ist
bei Jägern jedoch üblich.
Was man mit an "lebenden Enten" ausgebildeten und geprüften Jagdhunden erreichen
will, nämlich die Leiden und Schmerzen angeschossener Wildenten zu verkürzen,
erzeugt man absichtlich bei den Übungsenten. Deutlich muss daher hervorgehoben
werden, dass es sich um Tierquälerei handelt und nicht um Tierschutz!
6.3 Auftragsgutachten bleibt unter
Verschluss
Empörend ist, dass das von JGHV und DJV bei Dr. Peter Meile in Auftrag gegebene
Gutachten nur auszugsweise offengelegt wird. Grund dafür könnte sein, dass in
dem Gutachten Fehler und Mängel des JGHV-Prüfungsverfahrens aufgedeckt werden.
Weiterhin führt diese fehlende Transparenz dazu, dass das Gutachten nicht
ausreichend überprüfbar ist.
6.4 Einseitige Gutachter
Ein Sachverständiger muss noch lange nicht sachverständig und vor allem nicht
unabhängig und glaubwürdig sein. Selbst die Auswahl von Prozessgutachtern kann
empörend sein.
Misstrauen gegen Unparteilichkeit und eine zu befürchtende Voreingenommenheit
treten leicht auf, wenn Sachverständige als Funktionäre in Vereinen tätig sind,
die klare, einseitige (Rechts-)Positionen vertreten. In dem Verfahren vor dem AG
Stolzenau wurden ausschließlich JGHV- und DJV-Funktionäre als Sachverständige
beigezogen, von denen jeder wusste, dass sie eindeutige Befürworter des
Prüfungsfaches an der lebenden Ente sind:
Heinrich Uhde:
Jahrgang 1937, Amtsgerichtsrat, Präsident des JGHV von 1971 - 1986, ab 1986
Ehrenpräsident des JGHV; Vorsitzender des JGHV-Prüfungsvereins
"Jagdgebrauchshundverein Braunschweig e.V.".
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Paul Müller:
Jahrgang 1940, Leiter des Biogeographischen Institutes im Zentrum für
Umweltforschung der Universität des Saarlandes; stellv. Landesjägermeister des
Saarlandes seit 1988, Mitglied des DJV-Ausschusses "Wildtier und Umwelt" und des
DJV-Schalenwildausschusses; Mitglied in der AINC(= Aktion Interregionale Nature
et Chasse). Auf ihrer Sitzung am 19.02.1993 kamen die Funktionäre der
Jagdverbände der AINC von Rheinland-Pfalz, Saarland, Lothringen und Luxemburg zu
der Auffassung, dass zur Prüfung brauchbarer Jagdhunde die Arbeit hinter
lebenden Enten zwingend notwendig sei.
Wenn das Gericht neben dem vom Angeklagten benannten Parteigutachter Heinrich
Uhde mit Prof. Dr. Dr. Paul Müller einen weiteren klaren Befürworter als
Gerichtsgutachter bestimmt hat, so gleicht es einer beweisverzerrenden
Einseitigkeit. Der für sich sprechende Hinweis des OLG Celle, man habe nicht zu
beurteilen, ob sich nicht bei Auswahl eines anderen Sachverständigen eine andere
Beurteilung ergeben hätte, bringt es zwar auf den Punkt, ohne jedoch die
zwingenden juristischen Konsequenzen zu ziehen.
6.5 Kriegsplan "Ente"
Die Angst der Jäger vor dem "Domino-Effekt" im juristischen Streit um die
"lebende Ente" ist allgegenwärtig. Man sieht die Ablehnung dieser JGHV-Methode
durch die Tierschützer nur als Ouvertüre hin zu einem Verbot aller Prüfungen an
lebenden Tieren. Fiele die "lebende Ente" durch ein Grundsatzurteil, könnten
juristische Kettenreaktionen die Folge sein! Aus diesem Grunde koordiniert man
taktische Abwehr- und Prozess-Strategien:
1. Abstreiten des Problems
2. Vorlegen eines
Beleg-Gutachtens (Jäger- oder Parteigutachten)
3. Einsetzen einer Arbeitsgruppe.
6.6 Schlupfloch Ausland
Leider ist auch bei Prüfungen von Jagdhunden an lebenden Tieren nicht das
Tierschutzgesetz des Landes maßgebend, in dem der Hundehalter zum Zeitpunkt der
Prüfung seinen Wohnsitz hat, sondern das des Landes, in dem die Prüfung
absolviert wird. Dies führt zu "Prüfungstourismus" in die Länder, in denen
Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden an lebenden Enten noch erlaubt sind oder
nicht so streng gesehen wird. So bringen Jagdhundebesitzer ihre Hunde kurzzeitig
über die Grenze und lassen sie in einem anderen Bundesland oder im nahen Ausland
an lebenden Enten prüfen. Da sich nichts an den Besitzverhältnissen ändert, geht
es den Beteiligten offensichtlich nur um die Aushebelung des Tierschutzgesetzes.
6.7 FCI erkennt deutsche
Jagdhundeprüfungen an
Die Féderation Cynologique International (FCI), 1911 gegründet und mit Sitz in
Brüssel, ist ein nichtstaatlicher Zusammenschluss kynologischer Organisationen
der ganzen Welt. Landesvertretung in Deutschland ist der Verband für das
Deutsche Hundewesen e.V. (VDH).
1999 hat die FCI erstmals Rahmenbedingungen für Jagdhundeprüfungen aufgestellt.
Mit Unterstützung des VDH wurden die deutschen Jagdhundeprüfungsordnungen in das
FCI-Prüfungsspektrum aufgenommen, darunter auch Prüfungen an lebenden Enten.
Rechtliche Auswirkungen hat dies allerdings kaum, allenfalls psychologische