2. Tierschutzrelevante
Belastungen der Enten
Leider wird vielfach übersehen, dass das Hetzen von flugunfähig gemachten Enten
mit erheblichen Belastungsfolgen im Zusammenhang steht. Es gibt kaum eine andere
Übungs- und Prüfungsmethode, die so intensiv auf die Psyche eines Hetzopfers
einwirkt, wie diese "Entenarbeit". Es geht dabei nicht nur um mehrfache Angst-
und Schockzustände, sondern auch um Leiden und oft um Zufügen von Schäden,
letztlich dann sogar um Tötung der Enten. Viele der Leidens- und Angstzustände
sind leider unsichtbar, manche jedoch mit objektivierbarem körperlichen Befund.
Nicht nur im letzten Stadium ihrer Ausbildungs- oder Prüfungsverwendung müssen
die Tiere leiden. Meist in Zuchtbatterien aufgezogen, werden sie nach Bestellung
eingefangen, mit mehreren zusammen in Versandkisten verpackt und zu ihrem
Bestimmungsort transportiert. Dort werden sie wieder in die Hand genommen und
bis zur Prüfung in kleine "Gehege" oder Behältnisse umgesetzt.
Oft ist es nicht möglich, die Enten ihrer Art und ihren Bedürfnissen
entsprechend verhaltensgerecht unterzubringen und angemessen zu pflegen. Am
Prüfungsmorgen werden sie wieder eingefangen und zum Prüfungsgewässer
transportiert. Dort werden sie oft Stunden im Transportbehältnis "aufbewahrt".
Die Prüfungsenten, oft
noch im Jugendstadium, sind durch die vorausgegangenen Einwirkungen bei Fang,
Versand, Haltung, Präparieren zum Prüfungseinsatz und das anschließende abrupte,
isolierte Aussetzen in einer für sie völlig fremden Umgebung einer als höchst
bedrohlich empfundenen Situation ausgesetzt. Für die natürlicherweise in
Schoofen und kleinen Flügen gesellig lebende "Herdentiere" bedeutet dieses
Aussetzen ganz alleine in fremder, unbekannter Umgebung schon deshalb intensiv
empfundener Stress. Die nach dem Aussetzen häufig zu beobachtende, angestrengte
Gefiederpflege ist ein bekanntes Übersprungverhalten, das als Indikator für
Stress interpretiert werden kann. Unorientiert und verängstigt, muss man bei
manchen Enten sogar mit Steinwürfen nachhelfen, um sie zum Flüchten zu
bringen.
Dies alles löst Stress aus, führt zu erheblich mehr Bewegungs-Maxima, verursacht
höhere Herzschlagraten und führt über komplizierte psychische und physiologische
Abläufe zu einer weiteren Beschränkung der Fluchtfähigkeit nicht nur infolge
erhöhter Adrenalin- und Noradrenalin-Ausschüttungen.
Erlernte Hilflosigkeit
Manche Enten, die sich der Hetze nicht durch überlebenssicherndes Wegfliegen
entziehen können, reagieren auf ihre wiederholt erlebte Hilflosigkeit
schließlich passiv. Dies bedeutet, dass sie nicht mehr weiter vor dem Hund
flüchten, sondern sich irgendwo in ihrer Todesangst drücken. Dadurch können sie
vom Hund leicht gegriffen werden.
Gerade stark unterlegenen Enten werden keine Ausweichmöglichkeiten geboten. Um
ein lebendes Greifen weitgehend auszuschließen, wäre z.B. das vorübergehende
Anbringen eines Zaunes mit Durchschlupfmöglichkeiten denkbar.
Konfrontationstheorie
Enten sind Distanztiere, die bei Angst und Stress wegfliegen. Der JGHV bringt
bei diesem Prüfungsverfahren jedoch gezielt einen Jagdhund mit einer lebenden
Ente zusammen. Damit die Ente ihr zur Feind- und Schadensvermeidung am stärksten
ausgeprägtes natürliches und verhaltensgerechtes Wegfliegverhalten nicht ausüben
kann, wird sie vorher (einseitig) flugunfähig gemacht. Da das Wegfliegverhalten
damit nicht mehr zielführend ist, flattern die Enten zunächst unbeholfen weg
(einerseits Leerlaufverhalten, weil sie ihre Flugunfähigkeit und die geänderte
Gleichgewichtsverteilung noch nicht begreifen, andererseits ein Notprogramm, mit
dem sie ihre Flugunfähigkeit durch gesteigerte Lokomotion auszugleichen
versuchen), schwimmen weg, suchen sich zu verstecken und zu drücken oder tauchen
in höchster Not ab. Die Fluchtaktivität einer Ente ist ein gutes Hilfsmittel für
das Angsterkennen und für den aktuellen Leidenszustand.
Im Prüfungsablauf ist die Sichthetze gewollt, das (Beinahe-)Greifen der
lebenden Ente durch den Jagdhund wird als besondere Leistung gewertet. Das
jederzeit mögliche lebende Greifen der Prüfungsenten durch die auf sie
angesetzten Jagdhunde ist damit kein sogenanntes typisches Restrisiko, das
aufgrund praktischer Vernunft ausgeschlossen scheint. Bei dieser freien Arbeit
hinter der flugunfähig gemachten Prüfungsente, ohne jede Schutzeinrichtung,
liegt ein lebendes Greifen der Prüfungsenten vielmehr nahe und ist real. Selbst
Zeitbeschränkungen können die Wahrscheinlichkeit des lebenden Greifens nicht auf
Null minimieren. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass die Prüfungsenten von
ihrer Aufzucht, Flügel-Bemuskelung und körperlichen Fitness her gar nicht auf
solche Hetzen eingestellt sind.
Unter den Überschriften
"Vom Musterprozess in Niedersachsen" und "Wer die Hosen voll hat, kann nicht
kämpfen! -oder: Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt!" berichtet der
Angeklagte Klaus-Dieter S. im JGHV-Organ "Der Jagdgebrauchshund", Heft 8/1992 S.
5:
"Diese Prüfung wurde mit der lebenden Ente
durchgeführt. Prüfungsgelände und -gewässer wurden nicht beanstandet. Der 2.
geprüfte Hund brachte die Ente lebend. Sie wurde vom Führer sofort abgenommen
und waidgerecht getötet. Der 4. Hund brachte ebenfalls eine Ente lebend."
Anlässlich dieser VGP brachten also von nur 8 durchgeprüften Hunden 2 die
ausgesetzten künstlich geflügelten Enten lebend. Es ist im Sinne des
Tierschutzes ein Glück, dass hier nicht mehr Jagdhunde zur Durchprüfung
anstanden.
Im Gegensatz zu den oft noch an den Prüfungsteichen gezielt eingearbeiteten
Hunden trifft die Situation die Prüfungsenten völlig unvorbereitet, eine
Adaptionszeit am Prüfungsgewässer wird ihnen nicht zugestanden. Je nach Grad
ihrer Unbedarftheit sowie ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit und Gewandtheit
können diese künstlich hergerichteten Tierkrüppel den gut vorbereiteten Hunden
mehr oder weniger gut entkommen. Ein Teil wird nach wie vor lebend gegriffen,
der größte Teil wird vor den Hunden totgeschossen. So gut wie keine der
Prüfungsenten verlässt das Prüfungsgewässer lebend.
2.1 Jägerische Geisterhaltung
Für Rechtsanwalt Gerhard Delhougne, DJV-Jagdhundereferent, ist eine
Übungsente mit zusammengebundenen Schwingen dem hinterherhetzenden Hund allemal
fluchtmäßig überlegen. In der Jäger eigenen Sprach- und Denkkultur meinte er auf
der JGHV-Hauptversammlung 1998 in Fulda weiter, genauso gut könne man verbieten,
einen Igel auf einen Hasen zu hetzen. Manche Geisteshaltung wird eben erst aus
den Worten verständlich!
2.2 Jägerische Feigenblatt-Theorie
Jäger weisen gerne zur Bagatellisierung ihres Tuns auf den Existenzkampf der
Tiere in freier Natur hin. Dieser Vergleich hinkt jedoch gewaltig und
verniedlicht nur die Vorgänge rund um das JGHV-Prüfungsfach.
Käfigeffekt: Wegfliegen unmöglich
Wildenten beobachten genau ihre Umgebung. Kommen ihnen Bodenfeinde zu nahe, löst
dies sofort den normalen Fluchtreflex aus und sie fliegen weg. Diese
fundamentale Fluchtreaktion des Wegfliegens schließen die Jäger bei den Übungs-
und Prüfungsenten aus, indem sie sie künstlich flugunfähig machen. Damit sind
die Enten den Jägern (und den Hunden) in dem räumlich beengten Prüfungsgewässer
zu 100 % ausgeliefert. Keine Ente kann sich die Übung oder Prüfung, den Hund,
das Gewässer oder den Umgang mit ihr aussuchen, keine kann die Umgebung vorher
erkunden. Sie wird regelrecht vergewaltigt und kaputtgemacht.
Hinzu kommt, dass die Schwimmspuren von Zuchtenten leicht auszuarbeiten sind, da
diese Enten durch ihre Massenaufzucht, ihre Aufbewahrung in engen Behältnissen
sowie durch die Verschmutzung des Federkleides mit Kot pp. eine besonders
intensive Witterung für den Jagdhund abgeben.