2. Tierschutzrelevante Belastungen der Enten
Leider wird vielfach übersehen, dass das Hetzen von flugunfähig gemachten Enten mit erheblichen Belastungsfolgen im Zusammenhang steht. Es gibt kaum eine andere Übungs- und Prüfungsmethode, die so intensiv auf die Psyche eines Hetzopfers einwirkt, wie diese "Entenarbeit". Es geht dabei nicht nur um mehrfache Angst- und Schockzustände, sondern auch um Leiden und oft um Zufügen von Schäden, letztlich dann sogar um Tötung der Enten. Viele der Leidens- und Angstzustände sind leider unsichtbar, manche jedoch mit objektivierbarem körperlichen Befund. 

Nicht nur im letzten Stadium ihrer Ausbildungs- oder Prüfungsverwendung müssen die Tiere leiden. Meist in Zuchtbatterien aufgezogen, werden sie nach Bestellung eingefangen, mit mehreren zusammen in Versandkisten verpackt und zu ihrem Bestimmungsort transportiert. Dort werden sie wieder in die Hand genommen und bis zur Prüfung in kleine "Gehege" oder Behältnisse umgesetzt.
Oft ist es nicht möglich, die Enten ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend verhaltensgerecht unterzubringen und angemessen zu pflegen. Am Prüfungsmorgen werden sie wieder eingefangen und zum Prüfungsgewässer transportiert. Dort werden sie oft Stunden im Transportbehältnis "aufbewahrt".

Die Prüfungsenten, oft noch im Jugendstadium, sind durch die vorausgegangenen Einwirkungen bei Fang, Versand, Haltung, Präparieren zum Prüfungseinsatz und das anschließende abrupte, isolierte Aussetzen in einer für sie völlig fremden Umgebung einer als höchst bedrohlich empfundenen Situation ausgesetzt. Für die natürlicherweise in Schoofen und kleinen Flügen gesellig lebende "Herdentiere" bedeutet dieses Aussetzen ganz alleine in fremder, unbekannter Umgebung schon deshalb intensiv empfundener Stress. Die nach dem Aussetzen häufig zu beobachtende, angestrengte Gefiederpflege ist ein bekanntes Übersprungverhalten, das als Indikator für Stress interpretiert werden kann. Unorientiert und verängstigt, muss man bei manchen Enten sogar mit Steinwürfen nachhelfen, um sie zum Flüchten zu bringen.  
Dies alles löst Stress aus, führt zu erheblich mehr Bewegungs-Maxima, verursacht höhere Herzschlagraten und führt über komplizierte psychische und physiologische Abläufe zu einer weiteren Beschränkung der Fluchtfähigkeit nicht nur infolge erhöhter Adrenalin- und Noradrenalin-Ausschüttungen.

Erlernte Hilflosigkeit
Manche Enten, die sich der Hetze nicht durch überlebenssicherndes Wegfliegen entziehen können, reagieren auf ihre wiederholt erlebte Hilflosigkeit schließlich passiv. Dies bedeutet, dass sie nicht mehr weiter vor dem Hund flüchten, sondern sich irgendwo in ihrer Todesangst drücken. Dadurch können sie vom Hund leicht gegriffen werden.
Gerade stark unterlegenen Enten werden keine Ausweichmöglichkeiten geboten. Um ein lebendes Greifen weitgehend auszuschließen, wäre z.B. das vorübergehende Anbringen eines Zaunes mit Durchschlupfmöglichkeiten denkbar. 

Konfrontationstheorie
Enten sind Distanztiere, die bei Angst und Stress wegfliegen. Der JGHV bringt bei diesem Prüfungsverfahren jedoch gezielt einen Jagdhund mit einer lebenden Ente zusammen. Damit die Ente ihr zur Feind- und Schadensvermeidung am stärksten ausgeprägtes natürliches und verhaltensgerechtes Wegfliegverhalten nicht ausüben kann, wird sie vorher (einseitig) flugunfähig gemacht. Da das Wegfliegverhalten damit nicht mehr zielführend ist, flattern die Enten zunächst unbeholfen weg (einerseits Leerlaufverhalten, weil sie ihre Flugunfähigkeit und die geänderte Gleichgewichtsverteilung noch nicht begreifen, andererseits ein Notprogramm, mit dem sie ihre Flugunfähigkeit durch gesteigerte Lokomotion auszugleichen versuchen), schwimmen weg, suchen sich zu verstecken und zu drücken oder tauchen in höchster Not ab. Die Fluchtaktivität einer Ente ist ein gutes Hilfsmittel für das Angsterkennen und für den aktuellen Leidenszustand.
 Im Prüfungsablauf  ist die Sichthetze gewollt, das (Beinahe-)Greifen der lebenden Ente durch den Jagdhund wird als besondere Leistung gewertet. Das jederzeit mögliche lebende Greifen der Prüfungsenten durch die auf sie angesetzten Jagdhunde ist damit kein sogenanntes typisches Restrisiko, das aufgrund praktischer Vernunft ausgeschlossen scheint. Bei dieser freien Arbeit hinter der flugunfähig gemachten Prüfungsente, ohne jede Schutzeinrichtung, liegt ein lebendes Greifen der Prüfungsenten vielmehr nahe und ist real. Selbst Zeitbeschränkungen können die Wahrscheinlichkeit des lebenden Greifens nicht auf Null minimieren. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass die Prüfungsenten von ihrer Aufzucht, Flügel-Bemuskelung und körperlichen Fitness her gar nicht auf solche Hetzen eingestellt sind.

Unter den Überschriften "Vom Musterprozess in Niedersachsen" und "Wer die Hosen voll hat, kann nicht kämpfen! -oder: Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt!" berichtet der Angeklagte Klaus-Dieter S. im JGHV-Organ "Der Jagdgebrauchshund", Heft 8/1992 S. 5:
"Diese Prüfung wurde mit der lebenden Ente durchgeführt. Prüfungsgelände und -gewässer wurden nicht beanstandet. Der 2. geprüfte Hund brachte die Ente lebend. Sie wurde vom Führer sofort abgenommen und waidgerecht getötet. Der 4. Hund brachte ebenfalls eine Ente lebend."
Anlässlich dieser VGP brachten also von nur 8 durchgeprüften Hunden 2 die ausgesetzten künstlich geflügelten Enten lebend. Es ist im Sinne des Tierschutzes ein Glück, dass hier nicht mehr Jagdhunde zur Durchprüfung anstanden.

Im Gegensatz zu den oft noch an den Prüfungsteichen gezielt eingearbeiteten Hunden trifft die Situation die Prüfungsenten völlig unvorbereitet, eine Adaptionszeit am Prüfungsgewässer wird ihnen nicht zugestanden. Je nach Grad ihrer Unbedarftheit sowie ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit und Gewandtheit können diese künstlich hergerichteten Tierkrüppel den gut vorbereiteten Hunden mehr oder weniger gut entkommen. Ein Teil wird nach wie vor lebend gegriffen, der größte Teil wird vor den Hunden totgeschossen. So gut wie keine der Prüfungsenten verlässt das Prüfungsgewässer lebend.

2.1 Jägerische Geisterhaltung
Für Rechtsanwalt Gerhard Delhougne, DJV-Jagdhundereferent, ist eine Übungsente mit zusammengebundenen Schwingen dem hinterherhetzenden Hund allemal fluchtmäßig überlegen. In der Jäger eigenen Sprach- und Denkkultur meinte er auf der JGHV-Hauptversammlung 1998 in Fulda weiter, genauso gut könne man verbieten, einen Igel auf einen Hasen zu hetzen. Manche Geisteshaltung wird eben erst aus den Worten verständlich!

2.2 Jägerische Feigenblatt-Theorie
Jäger weisen gerne zur Bagatellisierung ihres Tuns auf den Existenzkampf der Tiere in freier Natur hin. Dieser Vergleich hinkt jedoch gewaltig und verniedlicht nur die Vorgänge rund um das JGHV-Prüfungsfach. 

Käfigeffekt: Wegfliegen unmöglich
Wildenten beobachten genau ihre Umgebung. Kommen ihnen Bodenfeinde zu nahe, löst dies sofort den normalen Fluchtreflex aus und sie fliegen weg. Diese fundamentale Fluchtreaktion des Wegfliegens schließen die Jäger bei den Übungs- und Prüfungsenten aus, indem sie sie künstlich flugunfähig machen. Damit sind die Enten den Jägern (und den Hunden) in dem räumlich beengten Prüfungsgewässer zu 100 % ausgeliefert. Keine Ente kann sich die Übung oder Prüfung, den Hund, das Gewässer oder den Umgang mit ihr aussuchen, keine kann die Umgebung vorher erkunden. Sie wird regelrecht vergewaltigt und kaputtgemacht.
Hinzu kommt, dass die Schwimmspuren von Zuchtenten leicht auszuarbeiten sind, da diese Enten durch ihre Massenaufzucht, ihre Aufbewahrung in engen Behältnissen sowie durch die Verschmutzung des Federkleides mit Kot pp. eine besonders intensive Witterung für den Jagdhund abgeben. 

 

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